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Abfindung gemäß Betriebsverfassungsgesetz bei Kündigungen

Abfindung gemäß Betriebsverfassungsgesetz bei Kündigungen

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt in § 113 die Ansprüche auf Abfindung bei Abweichungen von einem Interessenausgleich oder Betriebsänderungen ohne vorherigen Versuch eines Interessenausgleichs. Erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf eine Abfindung haben.

Nach § 113 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine geplante Betriebsänderung durchgeführt hat, ohne einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen, oder wenn er ohne zwingenden Grund von einem bereits erzielten Interessenausgleich abgewichen ist und der Arbeitnehmer deshalb entlassen wurde. Diese Regelung stellt sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer bei Betriebsänderungen geschützt werden. Eine Abfindung kann dann verlangt werden, wenn der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht ausreichend beachtet hat und dies zur Kündigung des Arbeitnehmers geführt hat. Das Gericht entscheidet in solchen Fällen über die Höhe der Abfindung, um einen angemessenen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu gewährleisten. Arbeitnehmer, die von einer Betriebsänderung betroffen sind und deren Kündigung auf die oben genannten Gründe zurückzuführen ist, sollten sich rechtlich beraten lassen. Eine professionelle Beratung kann helfen, die Ansprüche durchzusetzen und eine faire Abfindung zu sichern.

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So geht's weiter

Unser Beratungsprozess beginnt mit einer detaillierten Erfassung Ihrer individuellen Situation, um ein tiefes Verständnis Ihrer spezifischen Anforderungen zu gewinnen. Basierend darauf entwickeln wir eine personalisierte Abfindungsstrategie, die darauf abzielt, Ihre finanziellen Ziele effektiv zu erreichen und langfristige Sicherheit zu bieten.

1. Kostenfreies Erstgespräch

Unverbindliches Erstgespräch – Ihre Fragen, unsere Antworten. Erfahren Sie, wie wir Ihnen auf Ihrem Weg zur finanziellen Sicherheit helfen können. Wir hören zu, analysieren Ihre Bedürfnisse und erarbeiten Lösungen. Starten Sie Ihren ersten Schritt zu einer sorgenfreien Zukunft, ohne Verpflichtungen.

2. Angebot für Erstberatung

Nach dem kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot, das die von Ihnen zu tragenden Kosten im Falle der Angebotannahme enthält. Bei positiver Resonanz auf unser Angebot setzen wir weitere Gespräche fort, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zu besprechen.

3. Erstberatung

Unsere Erstberatung bietet eine einmalige Informationsdienstleistung. Wir erstellen einen Finanzzeitplan, berechnen Steuerminderungen und klären Sie über Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherung und Versicherungen auf.

4. Zweitberatung

Wir setzen Ihre Pläne in die Tat um und erstellen einen persönlichen Fahrplan, der alle Termine, einschließlich Behördentermine wie dem Arbeitsamt, enthält.

5. Folgeberatung

Unsere enge Betreuung orientiert sich an Ihrem individuellen Fahrplan – bis zur Rente und darüber hinaus, wenn Sie es wünschen.

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Alles aus einer Hand

Unser Engagement für Spitzenleistungen und kundenorientierte Lösungen steht im Mittelpunkt unserer Mission. Erfahren Sie mehr über unser engagiertes Team und unsere Leidenschaft, Ihre Ziele zu verwirklichen.

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Persönliche Betreuung von Anfang bis Ende in allen Bereichen. Unser Ziel ist es, Ihre finanzielle Sicherheit und Zufriedenheit zu gewährleisten, während wir gemeinsam eine vielversprechende Zukunft aufbauen.

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Ihr Anliegen - Unsere Beratung

Ihr Anliegen ist unsere oberste Priorität, und unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Unser engagiertes Team von Experten hört aufmerksam zu, analysiert Ihre Bedürfnisse und entwickelt individuelle Strategien, um Ihre Ziele zu erreichen.

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